FAQ´s


Wer kann Meldungen abgeben? Was sollte gemeldet werden?
Unser Hinweisgebersystem steht jedem offen, nicht nur den Beschäftigten der Mitter-Gruppe.  Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zum Unternehmen Informationen über Rechtsverletzungen erhalten haben, sind vom Anwendungsbereich und damit auch dem Schutz des HSchG erfasst. Das kann sein als
  • ArbeitnehmerIn (inkl. Leasingpersonal);
  • BewerberIn, PraktikantIn, VolontärIn, Auszubildende; 
  • Selbstständig erwerbstätige Person;
  • Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans;
  • Person die unter Aufsicht und Leitung eines Auftragnehmers, Subunternehmers oder dessen Lieferanten arbeitet;
  • AnteilseignerIn (=GesellschafterIn). 
Personen die HinweisgeberInnen unterstützen, aus dem Umkreis des/der HinweisgeberIn, wenn sie von Vergeltungsmaßnahmen betroffen sein könnten und Unternehmen die zur Gänze oder teilweise im Eigentum des/der HinweisgeberIn stehen, oder für die der/die HinweisgeberIn arbeitet oder sonst in beruflicher Verbindung steht sind ebenfalls vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Sie können tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen EU-Recht melden, solange Sie dies in gutem Glauben tun. 

Meldungen können in den Bereichen gem § 3 Abs 3 HSchG getätigt werden, für andere Verstöße melden Sie sich bitte bei den zuständigen Führungskräften. § 3 Abs 3 HSchG umfasst:
  •  Öffentliches Auftragswesen (zB Bieterabsprachen)
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen)
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
 
 
Von wem werden die Meldungen entgegengenommen und bearbeitet? Wie sieht das Verfahren zur Untersuchung von Meldungen aus?
Meldungen werden von Mitter unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (insbesondere Vertraulichkeit und Schutz des Hinweisgebers) bearbeitet. Mitter führt zunächst eigenständig eine Plausibilisierung der gemeldeten Hinweise durch (abhängig von den gemeldeten Umständen und unter der Voraussetzung, dass die Meldung ausreichende Informationen enthält).  Sofern sich der Hinweis als zutreffend erweist, werden entsprechende Folgemaßnahmen, wie etwa Nachforschungen oder weitere Ermittlungen ergriffen. Spätestens drei Monate nach Entgegennahme des Hinweises wird mir bekanntgegeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden, beabsichtigt sind zu ergreifen oder weshalb der Hinweis nicht weiterverfolgt wird. Bei Bedarf kann Mitter die Unterstützung von Unternehmensabteilungen, wie zum Beispiel der Rechts-/Compliance-Abteilung oder der Personalabteilung, bzw. weiterer externer Berater anfordern.
 

Wie gebe ich eine Meldung ab?
Um eine Meldung abzugeben, klicken Sie zunächst den Button „neuen Hinweis abgeben“ oben auf der Einführungsseite unserer Online-Plattform an.

1. Folgen Sie dem Sicherheitshinweis, sofern Sie anonym bleiben wollen und beantworten Sie im Anschluss die Sicherheitsabfrage.
2. Wählen Sie den Schwerpunkt Ihrer Meldung (z.B. Korruption, Betrug, wettbewerbswidrige Praktiken etc.) aus.
3. Schildern Sie das Anliegen Ihrer Meldung und beantworten Sie einige Fragen, um Mitter eine zielgerichtete Untersuchung des Falls zu ermöglichen. Sie können auch Dokumente hochladen.
4. Geben Sie dann die Meldung ab. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung der Abgabe Ihrer Meldung.
5. Wählen Sie ein Kennwort, um die Einrichtung Ihres geschützten Postkastens zu bestätigen. Über Ihren Postkasten können Sie Informationen zum Fortgang der Meldung erhalten und mit dem Bearbeiter Ihrer Meldung kommunizieren. Hierzu müssen Sie Ihre Identität nicht preisgeben, sofern Sie dies nicht wollen.


Kann ich eine Meldung anonym abschicken?
Ja, das ist möglich. Auch wenn wir Sie ermutigen, Ihren Namen anzugeben, um die Bearbeitung des Falls zu erleichtern, ist eine solche Angabe vollständig freiwillig. Während der Kommunikation über Ihren geschützten Postkasten können Sie auf Wunsch anonym bleiben. Während des gesamten Meldeverfahrens werden Sie zu keinem Zeitpunkt gebeten, Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
 
 
Wie rufe ich meinen Postkasten auf?
Nach der Abgabe der Meldung erhalten Sie einen Link mit dem Zugang zu einem geschützten Postkasten.

Bitte wählen Sie ein Kennwort und merken Sie sich dieses für den Zugang zu Ihrem geschützten Postkasten. Ihre Login-Daten sind nur Ihnen bekannt. Bei der Bestätigung der Einrichtung Ihres Postkastens werden Sie nicht um die Angabe Ihres Namens oder Ihrer E-Mail-Adresse gebeten. Daher können Sie Ihr Kennwort nicht zurücksetzen, wenn Sie es verlieren! Sofern Sie Ihre Login-Daten verlieren, geben Sie bitte erneut eine Meldung ab, um einen neuen Postkasten einzurichten. Wenn möglich, geben Sie bitte das Datum Ihrer ursprünglichen Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, wird Ihnen der Inhalt Ihrer ursprünglichen Meldung nicht angezeigt.

Sie können Ihren Postkasten jederzeit einsehen, indem Sie diesen mittels Link und Passwort aufrufen.

 
Auf welchem Weg erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Meldung?
Rückmeldungen zu Ihrer Meldung erhalten Sie über Ihren geschützten Postkasten. Dieser Postkasten ermöglicht Ihnen eine sichere und vertrauliche Kommunikation mit dem Bearbeiter Ihrer Meldung. Gegebenenfalls wird man Sie um weitere Informationen bitten bzw. Sie über den Fortgang der Untersuchung auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus werden Ihnen die abschließenden Ergebnisse mitgeteilt.

All das ist möglich, ohne dass Sie jemals Ihre Identität angeben müssen. Der Bearbeiter Ihrer Meldung erhält nur die Informationen, die Sie mitteilen wollen.

Abhängig von den gemeldeten Umständen und unter der Voraussetzung, dass die Meldung ausreichende Informationen enthält, wird Mitter die Meldung bearbeiten und mit den maßgeblichen Personen im Unternehmen in Kontakt treten, um die Stichhaltigkeit und Dringlichkeit der Situation zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wie werde ich geschützt?
Sofern es sich um einen berechtigten Hinweis handelt, werde ich so geschützt, als allfällige Vergeltungsmaßnahmen (zB Kündigung, Suspendierung oder andere Beendigungen oder Nichtverlängerungen, Herabstufung, Versetzung, negative Leistungsbeurteilung, Disziplinarmaßnahmen, Vertragsbeendigung) rechtsunwirksam sind. Darüber hinaus hafte ich nicht für tatsächliche oder rechtliche Folgen eines berechtigten Hinweises. Durch die Erstattung einer berechtigten Meldung verletze ich auch keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen. 
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, mich an eine externe Meldestelle wenden. Grundsätzlich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle vorgesehen und zuständig. Für den Bereich der Finanzdienstleiser ist jedoch auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder die Geldwäschemeldestelle zuständig.
Sofern es für meinen Schutz oder die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist, sind die Informations-, Auskunfts- und Löschungsrechte der betroffenen Person stark eingeschränkt.

Werden Telefongespräche aufgezeichnet?
Nein, wir zeichnen die Telefongespräche nicht auf. Wir erfassen direkt im Anschluss an das Telefonat allerdings ein Gesprächsprotokoll.